Freitag, 27. September 2013

Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile

Die Gasprüfung ist in den einschlägigen Internetforen ein absoluter Dauerbrenner. Die einen halten Sie für überflüssig, die anderen würden niemals darauf verzichten und noch andere werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass die Gasprüfung zumindest für Wohnwagen keine Pflicht ist.

Erschreckend das diese Art der Diskussion überhaupt geführt wird. Der gesunde Menschenverstand sollte jedem klar machen, dass Gas eben nicht ungefährlich ist und es ratsam ist die Anlage alle zwei Jahre durch einen Fachmann prüfen zu lassen. 

In der Zwischenzeit schadet es auch nicht wenn der Besitzer mal eine Sichtprüfung macht und Leitungen und Verschraubungen mal mit so einem Leckspray einsprüht, um offensichtliche Lecks zu entdecken.
Flüssiggas-Anlage: Alle zwei Jahre zum Check!
Erst mit einer gut funktionierenden Heizung, dem Gaskocher und ggf. den auf Gas betriebenen Kühlschrank wird Camping zu einem wirklich komfortablen Erlebnis.

Gas ist jedoch ein hochbrisanter Stoff, aus diesem Grunde ist für Wohnmobile die 2 jährige Prüfung Pflicht und wird beim TÜV als erheblicher Mangel gewertet sofern diese nicht durchgeführt wurde, somit bekommt man auch keinen Plakette für die HU. Beim Wohnwagen wird es als keiner Mangel gewertet und man bekommt die TÜV Plakette dennoch.
Dieser Unterschied ist mindestens so schwachsinnig, wie manche politische Entscheidung im Bundestag....

Welchen Unterschied macht es? 11Kg brennendes Gas verhalten sich im Wohnwagen ebenso, wie im Wohnmobil.

Aus diesem Grund steht für mich fest, dass eine Prüfung mindestens alle 2 Jahre erfolgen sollte, wenn schon nicht aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, dann wenigstens aus Gründen der Vernunft.

Die Prüfung kann man bei den Händlern, dem TÜV, der Dekra und bei anderen Fachkundigen die eine entsprechende Prüfung ausführen dürfen erledigen lassen.

Die Prüfung sollte auch für solche Fahrzeuge erfolgen, die fest auf einem Campingplatz stehen.

Wir persönlichen lassen die Gasprüfung beim TÜV gleich mit erledigen.

In der Regel findet man in den Platzordnungen der Campingplätze auch den Hinweis, dass man nur auf den Platz darf, wenn man einen gültige Gasprüfung vorweisen kann.

Nun gibt es immer wieder gequälte Camperseelen die diese Prüfung als Abzocke bezeichnen und gleichzeitig als überflüssig abtun...

Offensichtlich ist einigen Menschen das Thema Sicherheit nicht so wichtig und es ist schade um das liebe Geld, kann man doch besser in Pils und Korn investieren oder?

Schlimm auch die unsäglichen Diskussionen darüber, ob der "TÜV Heini" das überhaupt vernünftig kann und auch macht... 

Einfach erschreckend was manche sich gegenüber ausgebildeten KFZ Meistern und Ingenieuren   herausnehmen. Manche Beiträge in den Internetforen erinnern mich an die einschlägigen Camper Folgen in der auch manch schlichtes Gemüt unterwegs war :-)

Aber zurück zur sachlichen Ebene, wir persönlich sind Kunden beim TÜV Nord (Delmenhorst) und sind dort immer freundlich, zuvorkommend und fachlich kompetent bedient worden.

Eine Sichtprüfung nehme ich regelmäßig und vor Antritt der Fahrt immer vor. Dabei prüfe ich auch, ob die Flasche verschlossen ist.

Sie sind verpflichtet, diese Gasprüfung durchführen zu lassen und eine Gasplakette an Ihrem Wohnwagenheck anzubringen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, die Betriebserlaubnis für Ihren Wohnwagen zu verlieren.

Diese Prüfung ist in Deutschland eine behördliche Auflage und zwingend notwendig für das Betreiben einer Gasanlage im Wohnwagen. 

Weil es in der Vergangenheit immer wieder zu Gasunfällen in Wohnwägen gekommen ist, verlangen auch Campingplätze immer häufiger nach dieser Überprüfung.

Oft gibt es auch mobile Servicedienste die für wenig Geld die Prüfung direkt auf dem Campingplatz durchführen.

Der Betrieb von Heizung oder Kühlschrank während der Fahrt ist untersagt, sofern man nicht die Fachhandel erhältlichen Spezialanschluss  Secu Motion verwendet.


Auch für einige ältere Wohnwagen gibt es eine Ausnahmeregelung.

Aber unabhängig von irgendwelchen Vorschriften bleibt bei uns das Gas während der Fahrt abgeschaltet und der Kühlschrank wird mit Eiskühlern aus der Gefriertruhe kalt gehalten. Auch 1 Liter Tetra Packs mit Saft die man einen Tag zuvor in der Gefriertruhe hatte. leisten da gute Dienste.

In neueren Wohnwagen sollte auch der Betrieb über die 12 Volt Leitung während der Fahrt funktionieren.

Auf den Fähren ist der Betrieb der Gasanlage verboten, das Gas muss abgestellt sein und der Flaschenkasten / Gaskasten darf nicht verschlossen sein, damit Personal im Notfall sofort an die Flaschen kann.

Batterien, Stromleitungen und andere Zündquellen dürfen sich nicht im Gaskasten/Flaschkasten befinden!
  • keine Schalter
  • Steckverbinder 
  • Lampen
  • Batterien
  • Pumpen
  • Sat Kabel und Dosen
  • etc.
Zündquelle ist ein weit gefasstes Wort. Schalter, Lampen, aber auch Motoren, wie Wasserpumpen (beim Einschalten und hochfahren und beim Betrieb mittels Kollektor und Läufer entstehen Funken) sind Zündquellen.

Sat Antennenkabel führen 15 Volt Gleichstrom zur Versorgung des LNBs. Es enstehen auf jeden Fall kleine Funken beim zusammen stecken (schrauben).


Ausnahmen:

  • EX-geschützten Teile
  • Gasfernschalter
  • Duomatic
  • Eis EX
  • usw.
Verordnung geregelt im Blatt G607 der DVGW.

Zum Thema Gasflaschen:
  • Flaschen müssen der Druckbehälterverordnung entsprechen.
  • Es dürfen innerhalb von Fahrzeugen nur je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 14 kg Füllgewicht vorhanden sein.
  • Alle Flaschen müssen durch Halterungen unverrückbar und fest mit dem Fahrzeug verbunden und gegen Verdrehen gesichert sein.
  • Die Flaschenkästen oder -schränke müssen unverschließbare Öffnungen von mindestens 100 cm² freiem Querschnitt haben, die in oder unmittelbar über dem Boden zur Außenluft führen.
Druckregler:

Druckregelgeräte müssen DI N 4811, Teil 7, entsprechen, fest eingestellt sein und den Druck auf den Betriebsdruck der Geräte von 50 mbar, bzw. 30 mbar herabsetzen. Das Druckregelgerät ist unmittelbar am Entnahmeventil der Flasche oder des Gastanks anzuschließen.

Die Gasprüfung muss nach der europäischen Norm EN 1949 und EN 12864/13786 erfolgen. Und diese fordern einen Austausch der Druckregelgeräte und der Schlauchleitungen spätestens nach zehn Jahren ab dem Herstelldatum. Der Zustand der Teile spielt dabei keine Rolle.
Schlauchleitungen:

Die Verbindung zwischen dem Druckregelgerät, der Gasflasche und der festen Rohrinstallation ist mit einer Schlauchleitung nach DIN 4815 herzustellen. Die Schlauchlänge darf bei Aufstellung der Flaschen in Schränken und Kästen 30 oder 40 cm betragen.

Ergänzungen von Lesern:

Auf deine Frage, ob ggf. etwas fehlt oder ergänzt werden könne:
Die beweglichen Gasschläuche inkl.Druckminderer und Geräteanschluss-Leitungen werden aus Sicherheitsgründen alle 10 Jahre im Rahmen der Gasprüfung ausgetauscht.
Diese sicherheitsrelevanten Bauteile sind daher allesamt mit dem Aufdruck des Herstellungsjahres versehen.

Somit gibt es i.d.R. auch keine Probleme mehr mit den altbekannten, völlig porösen Schläuchen, ect.

Neu ist, dass zumindest die Heizung im Rahmen der TÜV Prüfung unabhängig von der Gasprüfung geprüft wird. Ich weiß, dass es manchen nicht gefällt, ist aber zumindest hier bei uns so und ich finde es auch richtig.



Habe ich was vergessen? Verbesserungsvorschläge? Gern per Mail an Robert-Gabriel@gmx.de