Dienstag, 8. Oktober 2013

Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt

Eine der am meisten diskutierten Themen unter Campern ist die Frage ob während der Fahrt der Betrieb von Gasgeräten zulässig ist oder nicht.

Die klare Antwort ist ein JEIN Smiley

Wichtigstes Kriterium zur Klärung der Frage  ist hierbei das Fahrzeugalter, genau gesagt das Datum, zu dem ein Fahrzeug seine Typgenehmigung erhalten hat.

Nationale Typgenehmigung vor dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung vor dem 01.01.2006:

“Die Nutzung der Gasheizung und/oder des Gaskühlschranks während der Fahrt ist nicht grundsätzlich verboten.
Es besteht über einen Anwendungshinweis (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e) zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVSE) grundsätzlich die Möglichkeit, Flüssiggasanlagen, sofern sie nach DIN EN 1949 installiert und geprüft sind, während der Fahrt zu betreiben. Die Flaschen dürfen somit während der Fahrt angeschlossen und geöffnet bleiben. Zusatzeinrichtungen sind nicht gefordert.
Der Camper sollte jedoch im eigenen Interesse Hinweise des Herstellers beachten. Handelt er entgegen ausdrücklichen Herstellerhinweisen, riskiert er im Schadensfall Ärger mit seiner eigenen Kaskoversicherung, die ihm dann grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte. “ 1.)



Quelle:1.)(http://campingfuehrer.adac.de/news/betreiben-von-gasgeraeten-in-campingfahrzeugen-waehrend-der-fahrt-.php)


Hier ergeben sich neben den Vorschriften zwei wesentliche Hinweise die von einigen Campern gern überlesen werden. Im Absatz oben ist zu lesen, dass die Hinweise des Herstellers zu beachten sind. Also hilft neben der Beachtung der Datumsangaben ein Blick in die Unterlagen des Wohnwagens, findet sich dort ein Hinweis das der Gasbetrieb während der Fahrt nicht zulässig oder gar untersagt ist, riskiert man wie oben beschrieben seinen Versicherungsschutz. Wie jeder weiß, sind Versicherungen recht findig wenn es darum geht Zahlungen nicht leisten zu müssen.
Natürlich ist mir klar, dass mir der Hersteller des Wohnwagens, der Heizung oder des Kühlschranks nicht wirklich was verbieten kann, aber was leitet ein Versicherungsunternehmen daraus ab? Der Camper lässt sich schließlich nicht gängeln oder?…
Der zweite interessante Aspekt versteckt sich im Hinweis auf nach “DIN EN 1949 installiert und geprüft sind”

Für mich bedeutet das, die Installation muss korrekt sein, der Hersteller darf nichts gegen den Gasbetrieb in seinen Unterlagen geschrieben haben UND der Wohnwagen muss eine gültige Gasprüfung haben…


In Internetforen ist ja immer wieder zu lesen das man ja auf die Gasprüfung verzichten kann, da sie eh nicht zwingend für Wohnwagen vorgeschrieben sind und bei der HU nur als kleiner Mangel eingetragen werden. Eine HU Plakette bekommt man dennoch.

Zahlt die Versicherung jetzt im schlimmsten Fall, wenn mein Wohnwagen keine Gasprüfung hatte und ich den Gasbetrieb während der Fahrt aufrecht erhalten hatte?

Das Thema Gasprüfung habe ich ja schon im Blog ausgiebig beschrieben, siehe hierzu:

http://wohnwagen-urlaub.blogspot.de/2013/09/gasprufung-fur-wohnwagen-und-wohnmobile.html


Aus Gründen des “Bestandschutzes” und der Berücksichtigung der o.a. Hinweise ist die Nutzung der Gasheizung und/oder des Gaskühlschranks während der Fahrt ist nicht grundsätzlich verboten.
Hier kommt jetzt mein dickes ABER… Ist alles ausdrücklich erlaubt und macht im Schadensfall keine Probleme was nicht ausdrücklich verboten ist?

Nationale Typgenehmigung nach dem 01.01.2007 bzw. EU-Typgenehmigung nach dem 01.01.2006:

“In Fahrzeugen, die nach diesen Stichtagen die Typgenehmigung erhalten haben, dürfen – auch in der gesamten EU – während der Fahrt Flüssiggasanlagen betrieben werden, wenn die Gasanlagen den Heizgeräterichtlinien 2001/56/EG, 2004/78/EG und 2006/119/EG entsprechen. 

Die Gasanlage muss weiterhin entsprechend DIN EN 1949 aufgebaut sein. Dazu muss eine entsprechende automatische Sicherheitsabsperreinrichtung (z.B. ein Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung eingebaut sein, die verhindern, dass bei einem Unfall LPG frei wird.

An Fahrzeugen, die nicht über eine automatische Sicherheitsabsperreinrichtung (z.B. einen Gasdruckregler mit Crash-Sensor) und eine Schlauchbruchsicherung verfügen, müssen Warnschilder im Flaschenkasten und in der Nähe der Heizungsbedienung angebracht werden, durch die darauf hingewiesen wird, dass die Gasflaschen während der Fahrt zu verschließen sind. Gasgeräte können dann während der Fahrt nicht betrieben werden.” 2.)


Quelle:2.)(http://campingfuehrer.adac.de/news/betreiben-von-gasgeraeten-in-campingfahrzeugen-waehrend-der-fahrt-.php)


Mein Fazit:

Demnach ist der Betrieb nicht zulässig, wenn nicht die geforderten Sicherheitseinrichtungen verbaut sind. Aber auch hier, sehe ich noch Grauzonen im Schadensfall, wie oben beschrieben.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Kühlschrank bzw. der Gasbetrieb allgemein an Tankstellen verboten ist. Bei einem Tankstopp sollte der Kühlschrank daher unbedingt auf 12V umgestellt werden, bzw. die Heizung abschaltet werden.

Darf ich meine Gasflasche während der Fahrt angeschlossen lassen oder muss ich zudrehen und die Kappe drauf machen?

Angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e). Also kann der Schlauch dran bleiben und der Betrieb ist nicht verboten, sofern die Kriterien dafür eingehalten werden. 

Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden.

Wie schaut denn nun eine entsprechende Sicherheitseinrichtung aus?

Am einfachsten man schaut einfach mal auf den folgenden Link:

http://www.truma.com/de/de/gasversorgung/video-crashsensor-duocontrol-cs-monocontrol-cs.php

okay, damit sind wir schon mal ein Stück weiter. Ich hab mal über etlichen Foren und Suchmaschinen mal ergründet was so andere Camper zum Thema sagen und welche Fragen da so gestellt werden. Seit etlichen Jahren geht die Diskussion über zig Seiten und Jeder hat da so seine eigene Meinung Smiley

Interessante Fragen:

Ich habe zwei Flaschen im Gaskasten, eine davon ist angeschlossen, die andere nicht,muss nun die Kappe drauf?
Eindeutig ja, denn es ist in diesem Moment kein Betriebsmittel mehr und darf nur gesichert und vollständig geschlossen mit Kappe transportiert werden.

Wir möchten während der Fahrt heizen, damit es nicht so kalt ist im Wagen, wenn wir am Ziel angekommen sind, ist das sinnvoll?


Ich schätze mal das die Zwangslüftungen während der Fahrt ordentlich Luft umwälzen im Wohnwagen, ob da das Heizen noch Sinn macht? Ich schätze das der Unterschied nur marginal ist. Dazu kommen weitere Fragen. Ein Pulli sollte man dabei haben und letztendlich geht das Aufheizen doch recht schnell.

Was passiert wenn die Flamme ausgeblasen wird?

Die hoffentlich vorhandene Automatikzündung wird nachzünden, sollte das nicht gelingen werden die vorhanden Sicherheitseinrichtungen an Heizung und Kühlschrank die Gaszufuhr sperren. Ob das ständige Nachzünden gut für den Brenner ist, steht da noch auf einem anderen Blatt. Je nach Belastung der Zündautomatik kann es natürlich passieren das am Ziel angekommen, die Batterie der Zündung leer ist Smiley
Ob diese Einrichtungen funktionieren, wird bei den Gasprüfungen natürlich kontrolliert.

Schadet es dem Brenner wenn die Heizung ausgeht?

Je nach Geschwindigkeit und Dachverhältnissen kommt es dabei gern zu Überhitzung des Brenners.

Seit unserem letzten Ausflug betreiben wir den Kühlschrank während der Fahrt auf Gas. Leider ist er jedes mal bei der Ankunft aus. Gas ist aber noch genug in der Flasche.

Es wird so sein, dass der Fahrtwind die Flamme ausgeblasen hat, eine Kaminverlängerung kann Abhilfe schaffen. Beim Kühlschrank kann es helfen, die Winterabdeckungen draußen anzubringen.
Ich hab dann mal weiter Tante Google bemüht aber es macht einfach keinen Sinn, weil man in den Foren nach einer fundierten Antwort 10 Seiten Rechtfertigungen findet, warum man selbst überhaupt keine Probleme mit Gas während der Fahrt hat und die anderen Aussagen alle falsch sind.

Mein persönliches Fazit:

Wie gehabt bleibt bei mir die Gaszufuhr geschlossen während der Fahrt, geheizt wird am Ankunftstag vor Ort. Der Kühlschrank wird spätestens 1 Tag vor Abreise in Betrieb genommen (220v). Während der Fahrt bleibt der aus und ich packe 2 gefrorene Tetra Packs mit O-Saft o.ä. in den Kühlschrank. Alternativ Cool Packs. Sofern Dauerplus an der Dose des Zugfahrzeuges geschaltet ist, lasse ich den Kühlschrank auf 12 Volt laufen (reine Erhaltungskühlung)
Erschreckend, dass selbst bei ab Werk verbauten Anhängerkupplungen Dauerplus nicht belegt ist, man muss das tatsächlich bei Bestellung gegen Aufpreis mit beauftragen.

Wie immer, wenn ich was vergessen habe oder wenn es Verbesserungsvorschläge gibt, gern per Mail an
Robert-gabriel@gmx.de