Montag, 30. März 2015

Thema Stützlast beim Wohnwagen



Ein einachsiger Caravan steht auf drei Punkten: den Rädern, der Anhängekupplung des Zugwagens oder, abgekuppelt, auf dem Stützrad. Das Gewicht, mit dem die Deichsel auf dem Kugelkopf des Zugwagens lastet, ist die Stützlast.

Stützlast
Die Stützlast bezeichnet das Gewicht mit der die Kugelkupplung des Anhängers auf die Anhängerkupplung des PKW drückt.
Sie liegt je nach Hersteller zwischen 50 kg und 150 kg.
Sie sollten die Stützlast weder über noch unterschreiten, da sich das Fahrverhalten des PKW enorm verschlechtert, bzw. bei zu hoher Stützlast die Auflaufbremse nicht funktioniert.
Die Stützlast ist nicht zu verwechseln mit der Anhängelast

Viele Deichseln sind für 100 Kilogramm ausgelegt. Am Auto meist 75 KG. Nur bei einigen Vans und SUVs beträgt die zulässige Stützlast 100 Kilogramm und mehr, weshalb in der Regel der Zugwagen der maßgebliche Faktor ist. Kurz: Der niedrigere der beiden Werte bestimmt die maximal zulässige Stützlast.

Je höher die Stützlast, desto größer die Fahrsicherheit…

Trotzdem sollte die Stützlast des beladenen Caravans immer den Maximalwert erreichen. Denn je höher die Stützlast, desto geringer ist die Pendelanfälligkeit des Caravans. Hohe Stützlast bedeutet hohe Fahrsicherheit. Ist also die mögliche Stützlast 75KG, dann sollte man auch versuchen so weit wie möglich an diesen Wert heranzukommen.

Wie ermittelt man die Stützlast?

Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, um die Stützlast zu ermitteln: mit einer Spezial- oder Personenwaage oder einem Stützrad mit integrierter Waage.

Wer sich keine spezielle Stützradwaage anschaffen möchte, kann sich auch mit einer exakten Personenwaage behelfen. Dazu braucht man dann aber noch einen Holz- oder Metallstab, der genau so lang ist, dass er auf der Bodenwaage aufstehend und in die Kugelkopfaufnahme ragend den Caravan in der Waagerechten hält.

Stützlastwaagen gibt es im Zubehörhandel zu kaufen.

Tipps zum Thema Gespannsicherheit:

https://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/files/gespannsicherheit.pdf

Es taucht immer wieder mal die Frage auf: In welchen Fällen darf der Anhänger wegen der Stützlast, die ja dem Pkw zugerechnet wird, mehr beladen werden?

Das ist nur in dem Fall möglich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens höher ist, als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Nur in diesem Fall, darf der Wert der Stützlast dem Zugwagen zugeschlagen werden!

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein
zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein
zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher
belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die
Anhängelast vorgibt.

https://campingfuehrer.adac.de/camper-service/anhaenge--und-stuetzlast-bei-caravangespannen.php

Gleichzeitig geklärt haben wir damit auch die Frage, ob der Wohnwagen ein höheres zulässiges Gesamtgewicht haben darf als der die zulässige Anhängelast.

Ja, darf so sein,  das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens ist entscheidend! Beachten muss man jedoch auch das Gesamtzuggewicht:

Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.

Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/anhaenger/


Unabhängig von den Betrachtungen zum Thema Führerschein, bleibt das Gesamtzuggewicht zu beachten, dass für das betreffende Zugfahrzeug eingetragen ist. Hier lohnt ein Blick auf die Türsäule…